Gewerbliche Immobilien und deren (Kredit-)Finanzierung sind schon länger ein Sorgenthema im österreichischen und europäischen Bankensektor bzw. in Aufsichtskreisen. Die Ausfallsraten bei Gewerbeimmobilienkrediten sind im Kontext der äußerst restriktiven EZB-Zinspolitik in einigen Euroländern (u.a. Österreich) – von niedrigem Niveau – erkennbar gestiegen. Während der Gesamtmarkt Kurs auf eine Stabilisierung nimmt (Stopp Preisrückgänge, Zinssenkungen), werden in Österreich höhere Kapitalpuffer für betroffene Kredite empfohlen. Wir werfen einen konstruktiv-kritischen Blick auf die angedachten Maßnahme (inkl. Elementen des "gold platings") und deren mögliche Auswirkungen. |
Unter dem von der ersten Trump Regierung eingeführten Zollregime entwickelten sich die europäischen Exporte von Stahl- und Aluminiumprodukten in die USA klar schwächer als in den Rest der Welt. Die Forderung von Trump nach universellen Zöllen von 10 % auf alle Güterimporte würde Güterexporte und BIP in der Eurozone wohl erkennbar, aber nicht entscheidend belasten. Die größte Gefahr ist, dass sich die Logik Trumps für universelle Importzölle allgemein durchsetzt und in eine Spirale von immer höheren gegenseitigen Zöllen mündet. |
Die Preiskorrektur im „Schritttempo“ auf dem österreichischen Wohnimmobilienmarkt hat sich auch im dritten Quartal fortgesetzt. „Unter der Oberfläche“ sind jedoch durchaus zaghafte Stabilisierungstendenzen zu erkennen, Einfamilienhäuser abseits der Bundeshauptstadt sind bereits wieder etwas teurer geworden. Ohnehin nie billiger geworden sind Neubauwohnungen, angesichts zuletzt wieder gestiegener Baukosten ist damit auch in Zukunft nicht zu rechnen. Auch wenn die notwendige (reale) Korrektur wohl noch nicht ganz vorbei ist, so ist doch Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Und das liegt neben sinkenden Zinsen maßgeblich an der Inflation bzw. den Einkommensanstiegen – dem eigentlichen „Game Changer“ für den Immobilienmarkt. So ist Wohneigentum zwar nicht viel billiger, aber trotzdem leistbarer geworden. |
Bislang schien die europäische Regulatorik der größte Gegenspieler des europäischen ESG Marktes zu sein. Mit Trump dürfte der Gegenwind für die nachhaltige Transformation nochmals zunehmen. Markseitig sind Greeniums bereits jetzt eine Rarität wie die deutschen Zwillingsanleihen zuletzt wieder unter Beweis stellten. Europas EV-Batterie-Hoffnungsträger und Emittent des größten grünen Kredit Europas Northvolt lenkt die Aufmerksamkeit abermals auf das Creditrisiko bei ESG-Produkten. Darüber hinaus rücken die Hurrikane Helene und Milton die Nischenanlageklasse der Katastrophenanleihen ins Rampenlicht, welche eine direkte Verbindung zum Hedging physischer ESG-Risiken bieten. |
Die Fed senkte die Leitzinssätze wie erwartet um 25 Basispunkte. Auch wie erwartet äußerte sich der Fed-Vorsitzende Powell nicht zur Präsidentschaftswahl. Die einzige Botschaft war, dass er bis zum Ende seiner Amtszeit im Mai 2026 Fed-Vorsitzender bleiben wird. Die Wahl hat somit keine kurzfristigen Auswirkungen auf die US-Geldpolitik oder die Unabhängigkeit der Fed. Die Fed scheint mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Inflation zufrieden zu sein. Zinssenkungen um 25 Basispunkte dürften das Basisszenario der Fed sein, um einerseits die Inflation auf 2 % zurückzuführen und andererseits eine weitere Abkühlung des Arbeitsmarktes von seinem derzeitigen nicht-inflationären Zustand zu verhindern. |
Gebannt gehen am Finanzmarkt und/oder unter Wirtschaftstreibenden die Blicke derzeit in die USA. Werden wir schon am 5. November mehr Klarheit haben und wie kann es mit "Trumpflation", den wichtigsten Wirtschaftskennzahlen in den USA, am Zins-, Wechselkurs- und Aktienmarkt — in Abhängigkeit vom nächsten US-Präsidenten — weitergehen? Wie eng ist Österreich mit den USA verflochten? Dazu mehr in unsere aktuellen Ausgabe der Perspektiven. |
Österreichische Haushalte sind die letzten Jahre auf dem Papier wohlhabender, in der Realität aber ärmer geworden. Das Finanzvermögen ist seit Ende 2019, allen Krisen zum Trotz, um 19 % angestiegen. Die erhöhte Inflation hat den realen Wert der Ersparnisse indes dahinschmelzen lassen – und das deutlicher als in anderen Euroländern. Inflationsbereinigt ist das Finanzvermögen heimischer Haushalte seit der Pandemie (Q4 19) um 4 % gesunken. Das Grundproblem: Mehr als ein Drittel der Ersparnisse liegen auf Girokonto, Sparbuch & Co. Die „Rückkehr der Zinsen“ hat „nur“ zu Einlagenumschichtungen geführt, die Haushalte haben Spareinlagen wiederentdeckt und dorthin von (Giro-)Konten umgeschichtet. Am Umstand, dass die Veranlagungsergebnisse im Europa-Vergleich äußerst mager ausfallen, dürfte das aber nichts ändern. Das Grundproblem bleibt die niedrige Aktienquote. |
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Thomas Sternbach
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Derartige Datenverarbeitungen erfolgen zum Beispiel im Zusammenhang mit Debitkarten (auch „Bankomatkarten“), die die RBI Ihnen zur Verfügung stellt und mit denen es Ihnen insbesondere möglich ist, Zahlungstransaktionen bei Händlern an POS-Terminals („Bankomat-Kassen“) und im Internet (E-Commerce Zahlungen im Online-Shop) durchzuführen, Bargeld an dafür vorgesehenen Geldausgabeautomaten (auch "Bankomat") zu beheben, und Transaktionen zwischen Debitkarten („ZOIN“) durchzuführen. Diese Transaktionen müssen den Kreditinstituten des Karteninhabers und des Zahlungsempfängers zugeordnet werden können, damit diese untereinander die Transaktionen abrechnen können. Nahezu alle in Österreich tätigen Institute haben zu diesem Zweck gemeinsam mit der PSA Payment Services Austria GmbH (PSA) einen Vertrag abgeschlossen (PSA-Vertrag). Ziel dieses Vertrages ist es, die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Institute und der PSA zu regeln. Darin vereinbaren die Institute die Bedingungen, zu denen Transaktionen (zB Geldbehebungen) fremder Bankkunden auf eigenen Geldausgabeautomaten oder Zahlungstransaktionen an POS-Terminals akzeptiert werden. PSA obliegt die technische Abwicklung der Transaktionen mit einsetzbaren Karten mit den Instituten. Darüber hinaus betreibt PSA auch eigene Geldausgabeautomaten. Zur Abwicklung der Transaktionen und zur Verrechnung zwischen den Instituten, müssen die Institute Daten ihrer eigenen Kunden verarbeiten. Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind eine Vielzahl von Gesetzen, wie zB das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, etc., zu deren Einhaltung die Vertragspartner des PSA-Vertrags verpflichtet sind und der Vertrag zwischen dem Institut und dessen Kunden (zB Girokontovertrag, Kartenvertrag). Zu Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit den in diesem Absatz angesprochenen Datenverarbeitungen wenden Sie sich bitte an die RBI.
Bei Kreditkarten ist der Austausch personenbezogener Daten, insbesondere mit Händlern und kontoführenden Banken, für die Durchführung der Kreditkartentransaktion notwendig.
Die konkreten Einzelheiten zum Zweck der hier angesprochenen Datenverarbeitungen können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen.
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Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann zum Zweck der Erfüllung unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen (etwa aus dem Bankwesengesetz, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Börsegesetz, etc.) sowie aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben (z.B. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, etc.), welchen die Bank als österreichisches Kreditinstitut unterliegt, erforderlich sein. Beispiele für solche Fälle sind:
im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO)
Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Weitergabe von Daten an die in der Einwilligung genannten Empfänger, Benachrichtigungen per ELBA-Mailbox, Gewinnspiele) erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur gemäß den in der Zustimmungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Beispiele für solche Fälle sind die Auswertung Ihrer Daten (wie zum Beispiel Name, Alter, Kontoumsatzdaten und dergleichen) und die Abfrage externer Bonitätsdatenbanken (Kreditschutz-verband von 1870, CRIF GmbH), um für Kreditangebote, die Ihnen die RBI aus eigenem stellt, vorweg Ihre Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO) allgemein
Soweit erforderlich, kann im Rahmen von Interessensabwägungen zugunsten der Bank oder Dritter eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgen. In den folgenden Fällen erfolgt eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen. Beispiele für solche Fälle sind:
zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO) am Marketing unserer Dienstleistungen
Die Auswertung Ihrer bei der RBI verarbeiteten Daten zum Zweck
beruht auf unserem berechtigten Interesse am Marketing unserer Dienstleistungen. Die Auswertung der Daten für diesen Zweck erfolgt nur solange, als Sie ihr nicht widersprochen haben.
Folgende Daten, die die RBI selbst erhoben hat oder die Sie an die RBI übertragen haben lassen, werden dafür ausgewertet:
Innerhalb der Bank erhalten jene Stellen bzw. MitarbeiterInnen, Tochtergesellschaften Ihre Daten, die diese zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Pflichten sowie berechtigter Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter (insbesondere IT- und Backoffice-Dienstleister) Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung können öffentliche Stellen und Institutionen (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Österreichische Nationalbank, Österreichische Finanzmarktaufsicht, Finanzbehörden etc.) sowie unsere Bank- und Abschlussprüfer Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
In Hinblick auf eine Datenweitergabe an sonstige Dritte möchten wir darauf hinweisen, dass die Bank als österreichisches Kreditinstitut zur Einhaltung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 BWG und daher zur Verschwiegenheit über sämtliche kundenbezogenen Informationen und Tatsachen verpflichtet ist, die uns aufgrund der Geschäftsbeziehung anvertraut oder zugänglich gemacht wurden. Wir dürfen Ihre personenbezogenen Daten daher nur weitergeben, wenn Sie uns hierzu vorab schriftlich und ausdrücklich vom Bankgeheimnis entbunden haben oder wir gesetzlich bzw. aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet oder ermächtigt sind. Empfänger personenbezogener Daten können in diesem Zusammenhang andere Kredit- und Finanzinstitute oder vergleichbare Einrichtungen sein. Wir übermitteln Daten, die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen benötigen. Je nach Vertrag können diese Empfänger zB Korrespondenzbanken, Börsen, Depotbanken, Auskunfteien oder andere, mit der Bank verbundene Unternehmen (aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Verpflichtung) sein.
Daten aus der Videoüberwachung der Raiffeisenbank International können im Einzelfall und bei Bedarf zuständigen Behörden bzw. dem Gericht (zur Beweissicherung in Strafrechtssachen), Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) Gerichten (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen), Mitarbeitern, Zeugen, Opfern (im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung), Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen), Rechtsanwälten und sonstige Stellen zum Zweck der Rechtsdurchsetzung übermittelt werden.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge (zum Beispiel Zahlungs- und Wertpapieraufträge) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.
Darüber hinaus kann eine Datenübermittlung an Tochtergesellschaften oder Auftragsverarbeiter der RBI in Drittländern oder Subdienstleister von Auftragsverarbeitern der RBI in Drittländern erfolgen. Diese sind zur Einhaltung europäischer Datenschutz- und Sicherheitsstandards verpflichtet. Eine Information dahingehend können Sie bei uns erfragen.
Zahlungen und Bargeldbehebungen mit Debit- und Kreditkarten können zur notwendigen Einbeziehung internationaler Kartenorganisationen und damit allenfalls zur Datenverarbeitung durch diese Kartenorganisationen in Drittstaaten führen. Beispielsweise sind die von MasterCard dazu getroffenen Datenschutzmaßnahmen („Binding Corporate Rules“) unter
www.mastercard.us/resources/mccom/en-us/documents/mastercard-bcrs-february-2017.pdf abrufbar.
Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO), dem Bankwesengesetz (BWG), dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) ergeben.
Zudem sind bei der Speicherdauer die gesetzlichen Verjährungsfristen, die zB nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre (die in der Praxis relevanteste Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre) betragen können, zu berücksichtigen.
Daten aus der Videoüberwachung der Bank werden grundsätzlich nach 15 Tagen gelöscht, wenn sie für die mit der Videoüberwachung verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Beschwerden können an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Österreich, www.dsb.gv.at, gerichtet werden.
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Stand 26.03.2020
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Zu unserem Analysespektrum gehört auch die gemeinsame Analyse der Gesamtregion CEE bzw. der Märkte der Raiffeisen Bank International mit unseren Analystenkollegen vor Ort in 13 CEE-Ländern. Wir fungieren auch als erster Ansprechpartner österreichischer, deutschsprachiger und internationaler Medien bei Österreich- und CEE-Themen.
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